Wann muss ein Energieausweis ausgestellt werden?
Beim Neubau muss der Energieausweis zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Soll eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden, sind wir in Deutschland in der Pflicht, Interessenten einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Dies gilt sowohl für Wohngebäude (Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäuser) als auch für Nichtwohngebäude (z. B. Büro- und Verwaltungsgebäude, Geschäftshäuser, Hotels und Gaststätten). Bei Vererbung, Verschenkung oder bei bestehenden Miet- oder Pachtverhältnissen besteht keine Verpflichtung.
Rechtlich betrachtet ist die Ausstellung eine Pflicht des Gebäudeeigentümers. Er muss allen Interessenten den Energieausweis vorlegen. Die Aushändigung einer Kopie erfolgt auf freiwilliger Basis.
Der Ausweis für Bestandsobjekte muss drei wesentliche Aussagen enthalten:
Der Käufer oder Mieter kann durch die Angaben im Energieausweis besser abschätzen, welche finanziellen Belastungen auf sie/ihn zukommen – beispielsweise bei den Energiekosten. Ein Energieausweis ist generell zehn Jahre gültig.
Grundsätzlich stehen zwei Verfahren zur Verfügung: die Berechnung auf Basis des Energiebedarfs und die Ermittlung auf Basis von Energieverbrauchswerten.
Wenn Sie Interesse an der Erstellung eines Energieausweises haben, kontaktieren Sie uns bitte. Unser Energieberater erstellt Ihnen gerne den passenden Energieausweis.
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