IMMOTAS - Makler für Immobilien in Grünstadt

Immobilien aus Versteigerungen
worauf Sie achten sollten

Zwangsversteigerungen — Immobilien günstig erwerben

Zu den Objekten

Mit was sollte sich der Bieter vor dem Termin befassen?

Wir informieren Sie über Preisvorstellungen des Gläubigers, Besichtigungstermine und Daten zu Verkehrswerten.

Festgesetzter Verkehrswert?

Durch einen vereidigten Gutachter (Gericht), wird der Verkehrswert des Versteigerungsobjektes festgestellt.
Der Verkehrswert ist ein Anhaltspunkt, um den Wert des Objektes zu bemessen.
Dieser hat auch prozessuale Funktion.
Beim ersten Versteigerungstermin muss 50% des Verkehrswertes geboten werden, falls nicht, darf das Versteigerungsgericht den Zuschlag nicht erteilen.
Der Vertreter der Gläubigerbank hat die Möglichkeit, bei nicht erreichen von 7/10 des Verkehrswertes, den Zuschlag abzulehnen.
Sollte aus diesen Gründen beim ersten Termin kein Zuschlag erfolgen, so gelten beide Vorgaben (50%, 7/10) beim nächsten Termin nicht mehr.

Muss der betreibende Gläubiger bei einem zweiten oder weiteren Termin den Zuschlag auch unterhalb 50% oder 70% erteilen?

Nein. Die Gläubigerbank kann bei nicht angemessenem Zuschlag das Gebot ablehnen.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Termin mit uns in Verbindung zu setzen, um mit dem Mitarbeiter der Gläubigerbank ein Gespräch zu vereinbaren. Mit ihm, können wir uns über Erlöse und Bieterverhalten aufklären lassen.

Grundbuch einsehen? Warum? Informationen, die spätestens beim Versteigerungstermin bekannt gegeben werden.

Im Grundbuch können evtl. Wegerechte, Grunddienstbarkeiten (Abt.:II) oder auch Grundschulden (Abt.:III) bestehen bleiben.
Bei den Versteigerungsterminen werden diese Bedingungen jedoch noch vor dem Bieten durch das Gericht vorgetragen.
Ob das Objekt lastenfrei oder mit bestehenden Lasten versteigert wird, ist sehr wichtig.

Bieten beim Termin?

Jeder Versteigerungstermin ist öffentlich und es darf nur mündlich geboten werden.
Der Rechtspfleger beendet die Bietzeit. Sie dauert mindestens 30 Minuten.

Zur Abgabe von Geboten beim Termin, sind folgende Unterlagen erforderlich!

Sie benötigen als Bieter einen gültigen Personalausweis oder Pass. Wenn Sie im Auftrag von anderen oder Ehepartner bieten, ist eine notariell beglaubigte Bieter- oder Generalvollmacht erforderlich;
bei Firmen, ein beglaubigter Handelsregisterauszug, der nicht älter als zwei Monate sein darf.

Muss Sicherheitsleistung auf jeden Fall geleistet werden und was bedeutet diese?

Der Verfahrensbeauftrag kann bei Abgabe eines Gebotes eine Sicherheitsleistung verlangen. Falls diese nicht vorhanden ist, kann das Gebot abgelehnt werden. Ausnahme ist, dass der Vertreter der Gläubigerbank, Sie persönlich kennt und die Finanzierung des Objektes gesichert ist.
Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel 10% des gerichtlichen Verkehrswertes.

Form der Sicherheit

-Überweisung der 10% auf ein Gerichtskonto vor dem Termin, Gerichtskosten müssen erfragt werden
-Bestätigter Bundesbank-Scheck (nur 3 Tage vor dem Termin auszustellen, nicht älter)
-Bankbürgschaft
-Verrechnungsschecks, die von einem Kreditinstitut ausgestellt sind- keine privaten und nicht älter als 3 Tage vor dem Termin ausgestellt
-Vermögensnachweise, z.B. Sparbuch, sind nicht zugelassen.

Wichtig: eine Bareinzahlung am Tage des Termins ist nicht möglich!!

Zahlung des restlichen Versteigerungsgebotes Bedingungen!

Wenn Sie einen Zuschlag erhalten, wird ein Verteilungstermin angeordnet, der ca. 6-8 Wochen nach dem Versteigerungstermin ist. Dann müssen Sie das Geld an das Gericht zahlen (abzüglich gezahlter Sicherheitsleistungen).
Ihr Gebot wird bis ein Tag vor Verteilungstermin mit 4% verzinst. Diese Zinsen müssen Sie mitbezahlen.
Dieser Termin kann nicht einfach verschoben werden, deshalb sollten Sie ihre Finanzierung gesichert haben oder die finanziellen Mittel bereit haben.
Es kann gegen Sie eine Vollstreckung in voller Höhe vollzogen werden, wenn Sie das Geld nicht zahlen.

Unter welchen Voraussetzungen wird der Bieter, Eigentümer?

Eigentümer wird man durch staatlichen Hoheitsakt und nicht durch einen notariellen Vertrag. Der Meistbietende wird ab Zuschlagserteilung der Eigentümer des Grundbesitzes.
Jetzt trägt er die Gefahrder Verschleuteung, des Untergangs etc. und er hat auch für die Versicherung des Grundstücks usw. zu sorgen.
Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt zuerst wenn der neue Eigentümer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorlegt. Das Versteigerungsgericht übernimmt dann die Eigentumsumschreibung.

Welche Nebenkosten sind von einem Bieter zu leisten?

Die Grunderwerbssteuer bei einer Zwangsversteigerung kostet zur Zeit 5% des Gebotes.
Des Weiteren müssen die Gerichtskosten für den Zuschlag und für die Eigentumsumschreibung übernommen werden.
Die Kosten sind nicht so hoch wie bei einem Notar.

Was tun, wenn das Objekt noch geräumt werden muss?

Räumungs- und Herausgabetitel gegen den früheren Besitzer ist der Zuschlagsbeschluss des Gerichts. Er gilt für die Eigentümer und die zum Haushalt gehörenden Personen.
Ist das Objekt vermietet, so muss der neue Eigentümer zum nächstmöglichen Kündigungstermin eine Kündigung schreiben. Wenn dieser der Kündigung nicht nachkommt, muss er eine Räumungsklage erheben. Es gelten allgemeine Mieterschutzvorschriften.
Wenn den Mietern nicht gekündigt wird, ist das Mietverhältnis weiter gültig.
Falls die Mieter durch einen Baukostenvorschuss eine Mietvorausleistung angemeldet haben, ist eine Kündigung trotzdem nicht ausgeschlossen.

Versteigerungsobjekt vorher kaufen?

Ein Versteigerungsobjekt kann nur dann vorher gekauft werden, wenn der ehemalige Eigentümer und der Vollstreckungsschuldner zustimmen. Dann wird ein Kaufvertrag geschlossen und ein Notartermin vereinbart.
Außerdem müssen alle Gläubiger, die im Grundbuch genannt sind, zustimmen. Oft ist es unmöglich oder sehr schwierig, das Objekt vorher zu kaufen.

Nutzen von Ausbietungsgarantie des Bieters?

In einem Vertrag mit dem Gläubiger (Bank) wird ein Mindestbetrag festgehalten, den der Bieter leisten muss. Dadurch verpflichtet sich die Bank, dem Bieter den Zuschlag beim Versteigerungstermin zu erteilen.
Vorteil für die Bank: Sie weiß, dass sicher ein Bieter vorhanden sein wird.
Vorteil für den Bieter: Er weiß, ab welchem Preis er den Zuschlag bekommt.

Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen natürlich gerne für weitere Fragen oder Beratungen zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen.

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